AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen

Stand September 2026

1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Die Fahrausbildung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung in Textform hinzuweisen.

Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.

2. Entgelte und Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen Entgelten zu entsprechen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der jeweiligen Buchung geltenden Preise und Bedingungen des Preisaushangs der Fahrschule.

3. Grundbetrag und Leistungen

a) Grundbetrag
Mit dem Grundbetrag werden die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung abgegolten, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und dieser selbst. Die konkrete Höhe und Zusammensetzung des Grundbetrages ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preisaushang und dem Ausbildungsvertrag. Die Fahrschule kann den Grundbetrag aus organisatorischen Gründen in mehrere Zahlungsbestandteile aufteilen. Der jeweilige Zahlungsablauf wird dem Fahrschüler vor bzw. bei Vertragsabschluss transparent mitgeteilt.

Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

b) Fahrstunden
Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts abgegolten.

Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

c) Vorstellung zur Prüfung
Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt abgegolten. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt wie im Ausbildungsvertrag vereinbart erhoben.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag sowie dem jeweils gültigen Preisaushang der Fahrschule. Soweit ein Grundbetrag in mehrere Zahlungsbestandteile aufgeteilt wird, werden die jeweiligen Bestandteile zu den im Ausbildungsvertrag bzw. Preisaushang angegebenen Zeitpunkten fällig. Das Entgelt für die Fahrstunde ist vor Antritt derselben zu entrichten. Das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung wird zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.

Wird ein fälliges Entgelt nicht rechtzeitig bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

5. Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

6. Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die bis dahin erbrachten Leistungen.

Soweit im Rahmen der Anmeldung ein Zahlungsbestandteil zur verbindlichen Reservierung des Ausbildungsplatzes vereinbart wurde, dient dieser auch der organisatorischen Vorbereitung der Fahrausbildung. Bei einem Nichtantritt der Ausbildung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung eines bereits fälligen und geleisteten Zahlungsbestandteils, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte, insbesondere gesetzliche Widerrufsrechte, entgegenstehen.

7. Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Verspätungen des Fahrschülers können nicht zu einer entsprechenden Verlängerung der Fahrstunde führen, wenn dadurch nachfolgende Termine beeinträchtigt würden.

8. Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen, wenn er unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht.

9. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsgeräte und Fahrzeuge verpflichtet.

10. Bedienung und Inbetriebnahme
Fahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers genutzt werden.

11. Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Prüfung erfüllt sind.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

13. Hinweis
Alle Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Ergänzende Regelungen der Fahrschmiede LSZ

Die folgenden Regelungen ergänzen die AGB der Fahrschmiede LSZ und gelten für angebotene Zusatzleistungen, Serviceleistungen und Aktionen. Für die jeweiligen Angebote gelten zusätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Leistungsbeschreibungen.

DRIVE START
DRIVE START bezeichnet den bei der Anmeldung vorgesehenen ersten Zahlungs- und Organisationsbestandteil der Fahrausbildung. Mit dessen Zahlung wird der Ausbildungsplatz des Fahrschülers verbindlich reserviert und die Fahrschule kann mit der organisatorischen Vorbereitung, Betreuung und Planung der Fahrausbildung beginnen. Der weitere Ablauf der Ausbildung und die Fälligkeit weiterer Zahlungsbestandteile ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem jeweils gültigen Preisaushang. Bei Nichtantritt der Ausbildung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung eines bereits geleisteten DRIVE START, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

7-Tage-Theoriekurs
Der theoretische Unterricht kann in Form von 7-Tage-Theoriekursen angeboten werden. Nach der Anmeldung kann der Fahrschüler einen verfügbaren Theoriekurs auswählen. Die Teilnehmerzahl der Kurse kann begrenzt sein. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart oder von der Fahrschule bestätigt wurde.

Joker-Karte
Die Joker-Karte ermöglicht eine einmalige kurzfristige Absage einer 45-Minuten-Fahrstunde ohne Berechnung einer Ausfallgebühr. Der Joker kann einmal pro Fahrschüler eingesetzt werden und muss vor Beginn der Fahrstunde mitgeteilt werden. Die Joker-Karte ist nicht übertragbar und kann nicht gegen eine Auszahlung oder sonstige Gutschrift eingetauscht werden. Die Nutzung des Jokers begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin.

Happy Hour
Im Rahmen der Happy Hour kann die Fahrschule für Fahrstunden innerhalb des jeweils veröffentlichten Zeitraums einen Preisvorteil gewähren. Die konkreten Zeiten, Voraussetzungen und der jeweilige Preisvorteil ergeben sich aus dem aktuellen Angebot und Preisaushang. Der Preisvorteil gilt nur für Fahrstunden, die die jeweils veröffentlichten Voraussetzungen erfüllen.

Buddy-Boost
Bei gemeinsamer Anmeldung kann die Fahrschule den teilnehmenden Fahrschülern einen einmaligen Preisvorteil gewähren. Die Voraussetzungen und der konkrete Vorteil ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot. Eine nachträgliche Gewährung nach bereits erfolgter Einzelanmeldung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Add-ons
Zusatzleistungen wie „Der Checker“, „Theorie-Boost“, „Fast & Furious“ oder weitere Angebote können optional buchbar sein. Für diese Leistungen gelten die jeweils bei Buchung angegebenen Preise, Leistungen und Bedingungen. Die Buchung eines Add-ons ist grundsätzlich freiwillig und keine Voraussetzung für die reguläre Fahrausbildung, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.

Der Checker
„Der Checker“ ist ein optionales Zusatzangebot zur Unterstützung bei der Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils bei Buchung gültigen Angebot.

Theorie-Boost
Der „Theorie-Boost“ ist ein optionales Zusatzangebot zur individuellen Unterstützung bei der theoretischen Ausbildung. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils bei Buchung gültigen Angebot.

Fast & Furious
„Fast & Furious“ ist ein optionales Angebot für Fahrschüler, die ihre Ausbildung besonders strukturiert und möglichst zügig absolvieren möchten. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils bei Buchung gültigen Angebot und kann insbesondere eine bevorzugte Terminplanung oder eine intensivere Ausbildungsorganisation umfassen. Die Verfügbarkeit richtet sich nach den Kapazitäten der Fahrschule. Ein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin oder eine garantierte Ausbildungsdauer besteht nicht.

B197 / Schaltkompetenz
Bei einer Ausbildung nach der Regelung B197 kann die erforderliche Schaltkompetenz im Rahmen der Ausbildung erworben werden. Die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsbestandteile und Voraussetzungen sind vom Fahrschüler vollständig zu absolvieren. Die praktische Ausbildung und die Überprüfung der Schaltkompetenz erfolgen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Soweit die Schaltkompetenz Bestandteil des regulären Ausbildungsangebots ist, wird hierfür kein gesondertes Entgelt erhoben.

Drive.Buzz App
Die Fahrschmiede LSZ kann die Drive.Buzz App als digitales Begleit- und Organisationssystem der Fahrausbildung einsetzen. Über die App können unter anderem Informationen, Dokumente, Termine, Nachrichten und digitale Lerninhalte bereitgestellt werden. Die Nutzung kann Bestandteil der Ausbildung und der Kommunikation zwischen Fahrschule und Fahrschüler sein. Bei technischen Störungen oder einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit einzelner Funktionen besteht kein Anspruch auf eine bestimmte technische Funktion, sofern die vereinbarte Ausbildungsleistung anderweitig erbracht werden kann.

Fahrstunden und Treffpunkte
Fahrstunden beginnen grundsätzlich an den von der Fahrschule festgelegten Treffpunkten. Für Zweirad-Ausbildungen ist grundsätzlich der Standort der Fahrschule der Ausgangs- und Endpunkt der Fahrstunde. Bei PKW-Fahrstunden können nach vorheriger Absprache individuelle Treffpunkte vereinbart werden. Ein Anspruch auf Abholung oder Rückbringung an eine bestimmte Adresse besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und organisatorisch möglich ist.

Persönliche Terminplanung
Fahrstunden und weitere Ausbildungstermine werden zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgestimmt. Die Fahrschule bemüht sich, die Ausbildung entsprechend der persönlichen zeitlichen Möglichkeiten des Fahrschülers zu planen. Eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden pro Woche, ein bestimmter Prüfungstermin oder eine garantierte Gesamtdauer der Ausbildung kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Prüfungsvorbereitung und Prüfungsreife
Die Entscheidung über die Anmeldung und Vorstellung zur praktischen Prüfung erfolgt in Abstimmung zwischen Fahrschule und Fahrschüler unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstandes. Die Fahrschule kann von einer Prüfungsanmeldung abraten, wenn nach ihrer fachlichen Einschätzung die erforderliche Prüfungsreife noch nicht erreicht ist. Eine Garantie für das Bestehen einer theoretischen oder praktischen Prüfung wird nicht übernommen.

Bike-to-Bike
Bei Motorrad-Ausbildungen kann die praktische Ausbildung teilweise im sogenannten „Bike-to-Bike“-Verfahren erfolgen. Dabei begleitet der Fahrlehrer den Fahrschüler auf einem weiteren Motorrad und gibt während der Fahrt unmittelbares Feedback. Die Durchführung erfolgt abhängig von Ausbildungsstand, Verkehrssituation, Wetterbedingungen und organisatorischer Möglichkeit.

Getränke und Snacks
Getränke und Snacks können während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der Fahrschule kostenlos bereitgestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung, auf die kein dauerhafter Anspruch besteht. Art, Umfang und Verfügbarkeit können von der Fahrschule angepasst werden.

Kombinationsregelung
Bei der Ausbildung in mehreren Führerscheinklassen gelten die jeweils gesetzlichen und im aktuellen Preisaushang der Fahrschule ausgewiesenen Regelungen zur Kombination der Klassen. Soweit eine gemeinsame Ausbildung mehrerer Klassen vorgesehen ist, wird der entsprechende Grundbetrag nicht mehrfach berechnet.

Auswahl des Theoriekurses
Nach der Anmeldung kann der Fahrschüler einen verfügbaren 7-Tage-Theoriekurs auswählen. Die Fahrschule bemüht sich um eine zeitnahe Teilnahme am gewünschten Kurs. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart oder bestätigt wurde.

Änderungen von Zusatzangeboten
Optionale Zusatzleistungen, Aktionen und Serviceangebote können von der Fahrschule angepasst, erweitert oder eingestellt werden. Maßgeblich für eine bereits gebuchte Zusatzleistung ist der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Leistungsumfang. Neue Buchungen richten sich nach dem jeweils aktuellen Angebot und Preisaushang der Fahrschule.